P2P mit Don Corleone, Chicago 1930
Die Tauschbörse iMesh ist besser erreichbar, historisch jünger und weniger mafiös, als SPIEGEL ONLINE es darstellt.
Die Netzwelt berichtet über die Tauschbörse iMesh als einem Versuch, "aus einer illegal operierenden P2P-Börse ein legales Angebot zu machen". Von einem grauen Kasten unterlegt heißt es in dem Artikel:iMesh: älteste der überlebenden P2P-Plattformen (seit 25.10.2005 von Deutschland aus nicht mehr nutzbar)Blogger Götz Gringmuth-Dallmer hingegen hat keinerlei Probleme, iMesh von Deutschland aus zu erreichen - und übrigens auch keine damit, urheberrechtlich geschützte Dateien kostenlos und ohne Abspielsperre herunterzuladen. Und mitnichten ist iMesh, das auf Kazaas FastTrack- und das Gnutella-Protokoll aufsetzte, die "älteste der überlebenden P2P-Plattformen".
Den Wechsel eines Managers von der Musikindustrielobby RIAA in die Führungsetage von iMesh charakterisiert SPIEGEL ONLINE wie folgt:
Das ist, als übernähme ein FBI-Direktor die Führung der Corleone-Familie im Chicago der dreißiger Jahre.Diese Familie existiert nur in der Einbildung des Netzwelt-Redakteurs Frank Patalong - und in Francis Ford Coppolas Filmtrilogie Der Pate, die allerdings in New York und nach 1945 spielt. Davon abgesehen: Ob eine Dienstleistung illegal ist, wenn sie illegale Angebote zwar ermöglicht, von sich aus aber keine Rechtsverletzungen betreibt, ist eine juristisch immer noch nicht unstrittige Frage. In Deutschland war bis zur Urheberrechtsnovelle 2003 das private Tauschen urheberrechtlich geschützter Medien - ob auf iMesh und anderswo - legal. Selbst heute gibt es dafür noch zulässige Ausnahmen, weshalb Vergleiche von Peer-to-Peer-Diensten mit organisiertem Verbrechen eher dem Stil von Industriepropaganda entsprechen als dem eines kritischen Nachrichtenmediums.
(Danke, Götz Gringmuth-Dallmer!)
1 Kommentare:
Auch vor 2003 war die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Zustimmung bzw. Kompensation des Rechteinhabers nicht zulässig.
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